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Beherbergungsvertrag -
Stornogebühren - AGB´s




Auszug aus der deutschen Hotelordnung, herausgegeben vom DEHOGA
(für Hotel, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen, Privatzimmer)


  • Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das Zimmer / die Wohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt, oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist (auch telefonisch).
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/der Wohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  • a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen.
  • b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung in Ferienwohnungen 10 % des Übernachtungspreises.
  • a) Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  • b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers/der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
  • Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand Übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand Übergeben.
  • Jeder Gast ist verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Entstehen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf. Der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen und Tiere. Falls sie eine Haftpflicht oder Tierhaftpflichtversicherung haben ist unser Ansprechpartner immer der Schadensverursacher und nicht die Versicherung. Schäden werden direkt über Sie und nicht über ihre Versicherung abgewickelt. Sie haben dann die Möglichkeit sich den Schaden von ihrer Versicherung ersetzten zu lassen.
  • Bei Abreise ist die Ferienwohnung in gereinigtem Zustand (besenrein) zu hinterlassen. Entsprechende Reinigungsmittel wie Staubsauger, Putzmittel usw. sind vorrätig oder werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Bleibt benutztes Geschirr stehen, so wird ein Zuschlag erhoben.
  • Das Mitbringen von Haustieren ist vorab bei uns anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen, sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die Übrigen Gäste darstellen.
  • Die Ferienwohnung darf nur von den in der Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
  • Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Vorherige Anreise und Verlängerungen sind nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.
  • Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Betreiber der Ferienwohnung schriftlich bestätigt worden sind.
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.



Eine Reiseversicherung ist bei ihrer Buchung nicht mit enthalten!


Da erfahrungsgemäß schnell etwas dazwischen kommen kann (wie z.B. Arbeitslosigkeit, Panne mit dem Auto bei der Anreise, vorzeitige krankheitsbedingte Abreise, ...), empfehlen wir allen Urlaubern stets eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Diese ist - je nach Aufenthaltsdauer - bereits ab 6 Euro für den kompletten Urlaub erhältlich. Anbei ein Link zur Berechnung und falls gewünscht, Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Ihre Reiserücktrittversicherung für Ihren Urlaub - Berechnung und falls gewünscht Abschluss.